Hallo Ebi,Ebi hat geschrieben: Erlaubt sei doch, was Spass macht.
für den Spaßbahner zuhause ist das erlaubt, für den Hersteller oder Vertrieb aus meiner Sicht nicht. Wenn im Katalog die Modelle in 1:22,5 angeboten werden und dabei auf die maßstäbliche Umsetzung hingewiesen wird, dann erwarte ich das dies auch stimmt.
Beispiel: LGB 99-6001 oder IVk. Diese Informations-Politik für mich nicht tolerierbar. Die Konkurrenz in USA ist inzwischen deutlich ehrlicher gegenüber dem Kunden. Und bei 90% der Kleinserienhersteller bekomme ich die Maßstäblichkeit und Vorbildtreue, die der Katalog verspricht.
Daher gehören die Abweichungen so lange angeprangert, bis diese im Katalog offen gelegt werden oder exakte Modelle auf dem Markt erscheinen. Ich gege da auch gerne mit guten Beispiel voran. In der GARTENBAHN habe ich einen ehrlichen Artikel über die LGB-Sachsenwagen veröffentlicht und auf die Abweichungen hingewiesen.