Hallo Sigi,
ich kenn die beiden Dokumente, dennoch werde ich nicht aus allem schlau.
Bisweilen habe ich soweit mal rausgefunden, daß Weichensignale beleuchtet werden, wenn die dazugehörigen Weichen von normalen Zugfahrten befahren werden.
Das würde bei mir bedeuten, daß W1, W2, W3, W4, W5, W6 und evtl. noch W7 beleuchtet sind, W8 und W9 nicht. W7 könnte auch unbeleuchtet bleiben, da das 3. Gleis von links nur selten dem normalen Zugverkehr dient.
Mit dem Stumpengleis wird es schon schwieriger.
Bei W4-geradeaus ist es glaub soweit klar, daß es sich um ein Stumpengleis handelt.
Bei W3-geradeaus bin ich mir nicht sicher, das Gleis geht noch ein Stück (außerhalb des sichtbaren Bereichs beginnt ein Verladebereich von ca. 1,5 Meter), endet aber auch an einem Prellbock
Auch bei W7-geradeaus bin ich mir nicht sicher. Muß bereits hier die Stumpengleis-Signalisierung hin. Oder gilt nur W8-ablenkend als Stumpengleis und W8-geradeaus nicht, da hier einerseits nochmals eine Weiche kommt, andererseits beide Gleise von W9 in einem Lokschuppen enden sollen?
Gruß Tim