"0ff Topic" - Ende.
Karl - Heinz und die Bande des Sprengwagens standen um Meister Teufel herum. Der kam mit einer Hiobsbotschft an. "Es ist eine neue Bo-Strab herausgekommen. Die besagt in § 32
Zugsignale und Innenbeleuchtung des Zuges
(1) Jeder Zug muss an der Stirnseite mit mindestens einem Scheinwerfer mit weißem oder schwach gelbem Licht ausgerüstet sein, dessen untere Spiegelkante nicht höher als 1m über SO liegen darf. Mit dem Scheinwerfer muss bei Dunkelheit, starkem Nebel oder schlechter Sicht die Gleiszone so ausgeleuchtet sein, dass auf die Länge des Bremsweges entsprechend Bremszeit und Reaktionszeit auch bei der zulässigen Höchstgeschwindigkeit Menschen und Gegenstände in der Gleiszone noch deutlich erkennbar sind. Die Leuchtwirkung des Scheinwerfers muss im Straßenverkehr der für Kraftfahrzeuge zugelassenen entsprechen. Scheinwerfer, die stärker leuchten, müssen auf das vorgeschriebene Maß abblendbar sein und vom Triebwagenführer abgeblendet werden, wenn die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße, insbesondere die Rücksicht auf entgegenkommende Verkehrsteilnehmer, es erfordert. Diese Verpflichtung besteht gegenüber Fußgängern nur, soweit sie in geschlossenen Abteilungen marschieren. Dagegen ist stets abzublenden, wenn eine Straßenbahn, die im Verkehrsraum einer öffentlichen Straße liegt, vor einer höhengleichen Kreuzung mit einer Eisenbahn oder einer Straßenbahn auf eigenem Bahnkörper hält.
(2) An der höchsten Stelle der Stirnseite jedes Zuges muss in der Mitte eine Stirnleuchte, die auch Linienbezeichnung enthalten kann, angebracht sein. Sie muss während der Dunkelheit auch mit aufgeblendetem Scheinwerfer des Straßenbahnfahrzeuges in 100m Entfernung bei klarer Sicht deutlich erkennbar sein.
(3) Jeder Zug muss an der Rückseite mit mindestens einer Schlussleuchte für rotes Licht und mit zwei roten Rückstrahlern gekennzeichnet sein. Die Unterkanten und Schlussleuchten dürfen nicht höher als 1,25 m über SO und die Rückstrahler nicht höher als 0,50 m über SO liegen. Rückstrahler können auch seitlich als Schlussleuchten ausgebildet sein. Werden Bremsleuchten bei neuen Wagen verwendet, so müssen diese gelbrotes Licht zeigen und, wenn sie mit Schlussleuchten zusammengebaut sind, stärker als diese leuchten, ohne jedoch zu blenden. Im übrigen gilt § 80 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung – StVZO – vom 4. Oktober 1956 (GBl. I S. 1251).
(4) Die Stirn-. und Schlussbeleuchtung ist bei Dunkelheit, starkem Nebel oder schlechter Sicht in Betrieb zu setzen.
(5) Alle der Personenbeförderung dienenden Fahrzeuge müssen mit einer blendungsfreien Innenbeleuchtungsanlage versehen sein.
(6) Bisher zugelassene Fahrzeuge, die diesen Bestimmungen nicht entsprechen, können mit Genehmigung des zuständigen BB bis auf weiteres in Betrieb bleiben."
Teufel hatte die Bestimmungen von einem Blatt abgelesen. Da saßen sie nun etwas bedröppelt herum. Was tun? Ein Dreispitzensignal hatten sie nicht eingeplant. Karl - Heinz fragte: " Was ist denn, wenn wir das Dienstwagenschild von innen beleuchten, das müsste doch reichen, oder?"
Teufel las sich den Artikel noch einmal durch und sagte knapp: " Jung dat machen wer. Dat reicht. Also wurden die Dienstwagenschilder abgebaut und in der Werkstatt erneuert. Man baute einen Beleuchtungskasten dran und montierte eine Scheibe davor. Damit war die Elektrik im Wagen abgeschlossen.


Irgendjemand hatte Schwarzlicht mitgebracht und dann setzte man den Wagen in die richtige Beleuchtung. Karl - Heinz hatte das Stativ vom Vatter geliehen und machte ein paar Fotos.
Außerdem hatte die Wasserratten bemängelt, dass man die vorderen Sprühvorrichtungen nur ausserhalb, vom Tank aus betätigen konnte. Das hätte bedeutet, dass man jedesmal anhalten muss, um die Wasserversorgung abzustellen. Die Wasserleute schlugen vor den Schieber in das Fahrerhaus zu bauen. Dann könnte der Fahrer das von dort aus steuern. Sie bauten den Schieber ein. Dieter, Michael und Karl - Heinz nahmen Maße und bauten einen einfachen Schrank darum.


Auf dem Dach mussten noch zwei Widerstände eingebaut werden. Diese lagen bisher im Wageninneren, allerdings wurden sie zu warm, so verbannte man sie zwischen den Stromabnehmer.

Nach dieser Arbeit musste Michael dran glauben, er durfte das Dach für die Lackierung vorbereiten. Karl - Heinz feixte, wusste er doch, dass sie Beide keine Lust auf das Abschleifen hatten. Aber er hatte die Rechnung ohne Meister Teufel gemacht. "Karl - Heinz! - Du bereitest die Fahrgestelle für die Lackierei vor. Alles waschen, Roststellen blank machen. Alles klar?"
So'n Mist dachte sich Karl - Heinz, aber er antwortete brav: "Jawoll!"

Was hat denn ein Dartpfeil in diesem Forum zu suchen? - Ganz einfach. Meine Pfadfinder spielen ab und zu damit. Leider treffen sie nicht immer die Scheibe. Dann brechen die Spitzen gerne mal ab. Und diese Spitzen müssen gesammelt werden, kann ich daraus doch Federatrappen, oder Isolatoren basteln.
Zum Schluss noch eine Frage an euch: Womit klebt ihr denn eure Aufkleber?
Wie man auf den Fotos erkennen kann, lösen sich diese bei mir schon wieder ab. Sie waren mit Klarlack beschichtet.