Konkret regelt die MOROP
NEM 104 und NEM 202 ja die Umgrenzung des lichten Raumes bei Fahrleitungsbetrieb.
Sind diese Maße bei gerader Gleisführung durch ein noch zu mauerndes Bauwerk ausreichend oder gibt es Erfahrungswerte die einen eher höheren oder breiteren Lichtraum empfehlen?
Ich möchte möglichst vorbildnah die Sache betreiben wodurch noch einige LGB Fahrzeuge auszumustern und einige Eigenbauten noch zu erschaffen sind.
Wenn das dann geklärt wäre könnte ich meine Planungen abschließen und mit dem Mauern meines 9 Meter langen Schattenbahnhofes anfangen.

Freundliche Grüße,
Matthias P.