Gartenbahn-Video

Dies und das und allerlei

Moderator: Schrauber

Beina
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Re: Gartenbahn-Video

Beitrag von Beina »

Hallo Freunde,
um die Probleme mit der GEMA zu umgehen und trotzdem eine Musik in die Eisenbahnfilme zulegen ,empfehle ich Euch mal bei
www.highland-musikarchiv.com reinzuschauen.Die verteiben GEMA-freie Musik.
Da wird sich bestimmt ein Video-Amateur finden, der mit dieser Musik weiter helfen kann.Damit sind dann die rechtlichen Probleme gelöst.
Auch gibt es in öffentlichen Mediatheken CDs für Filmamateure ,die man sich ausleihen kann.
Gruß Gerhart
dream-pilot
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Re: Gartenbahn-Video

Beitrag von dream-pilot »

Hallo Gerhard,
weist Du wie das mit der Gema aussieht, wenn ich Folgendes mache.
Ich nehme ein *.mid file, spiele das über meine Soundkarte ab, wärend ich es gleichzeitig als *.wav wieder aufnehme. Das müßte ich doch dann ohne rechtliche Folgen in so ein Video einbauen können. Es ist ja kein sogenanntes Orginal mehr, oder?
Gruß Christian
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bahnrolli
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Re: Gartenbahn-Video

Beitrag von bahnrolli »

Moin,

das spielt keine Rolle, wie es erstellt wird; zum Teil streiten sich die Rechtsanwälte schon, wenn Melodienfolgen verwendet werden, die über 8 Sekunden lang sind (das brachte zum Beispiel bei den Rappern das Verwenden von sogenannten "Tags" - gewissermaßen "Klangschnipsel" in Mode) und die sich an bekannten Melodien "anlehnen" (-> Urheberrecht). So ist George Harrison mal verknackt worden, weil sein "My sweet Lord" sich stark an den Song der Shangri-Las "He's so fine" anlehnte.

Grundsätzlich bleibt zu sagen, daß das, was im Laden gekauft werden bzw. über die Musikportale heruntergeladen werden kann, nur das Nutzungsrecht zum privaten Hören beinhaltet und zu diesen Zwecken in begrenztem Rahmen auch kopiert werden darf (Kopien im Freundeskreis - war mal auf 8 begrenzt, jetzt liegt die Zahl IMHO bei 24), solange dabei kein irgendwie gearteter Kopierschutz umgangen wird. Für die (öffentliche) Verwendung gilt für diese Sachen grundsätzliches Verwertungsverbot. Möchte ich etwas derartiges z.B. als Filmmusikuntermalung verwenden, muß ich 1. das Einverständnis des Autors/Komponisten einholen und muß bei dem entsprechenden Musikverlag ein Verwertungsrecht beantragen (und natürlich auch teuer bezahlen). Dabei wird in einzelnen Kopien gerechnet. Das gleiche gilt, wenn ich etwas derartiges auf die Homepage (-> kommt einer Veröffentlichung gleich) stellen möchte. Tue ich das nicht, muss ich mit Abmahnungen rechnen, die wohl jede Hobbykasse sprengen dürften :roll:

sonnige Grüße aus Waldau

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fido
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Re: Gartenbahn-Video

Beitrag von fido »

dream-pilot hat geschrieben: weist Du wie das mit der Gema aussieht, wenn ich Folgendes mache.
Hallo Christian,

wenn Du Pech hast, flattert erstmal die Abmahnung ist Haus. Unabhänig davon, wie Du es gemacht hast. Natürlich wird der Streitwert auf 50.000 eur und mehr festgelegt, damit der folgende Rechtsstreit auch so richtig teuer wird. Du kannst dann erst dem Richter erklären, wie Du es gemacht hast und dann mit dem Vertreter von Sony, Warner und wie sie alle heissen, Ratenzahlung vereinbaren...

Lesenswert hierzu ist auch http://www.advograf.de/
Zuletzt geändert von fido am Di 26. Jul 2005, 12:53, insgesamt 2-mal geändert.
:runningdog: Viele Grüße, fido
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KK
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Re: Gartenbahn-Video

Beitrag von KK »

dream-pilot hat geschrieben:Hallo Gerhard,
weist Du wie das mit der Gema aussieht, wenn ich Folgendes mache.
Ich nehme ein *.mid file, spiele das über meine Soundkarte ab, wärend ich es gleichzeitig als *.wav wieder aufnehme. Das müßte ich doch dann ohne rechtliche Folgen in so ein Video einbauen können. Es ist ja kein sogenanntes Orginal mehr, oder?
Gruß Christian
Hallo Christian,

Es geht bei der Gema nicht um in irgentwelchem Format vorliegenden Musikstücke sondern um die Kompositionen als Solche, d.H. um das geistige Eigentum bzw. um die Rechte des Inhabers.

Gema Gebüren werden immer dann fällig, wenn Du ein Musikstück öffentlich wiedergibst, daß kann zu einen ein öffentlicher Auftritt mit deiner Blockflöte vor zahlendem Publikum oder eben die gewerbliche Nutzung als musikalische Untermalung sein. Leider schreckt die Musik-Mafia (lies: "Industrie") nicht mehr davor zurück Personen wegen der Nutzung von Musikstücken abzumahnen, und das wird ganz schnell sehr sehr teuer.

Wenn Du ganz sicher sein willst, kannst Du die Rechte an einem Musikstück bei der Gema erwerben, solange es sich dabei nicht um Chart-Hit handelt ist das ganr nicht mal so teuer, mit diesen Rechten kannst Du dann aber immer noch nicht das Stück von irgenteiner CD nehmen ohne dafür um Erlaubnis zu fragen.

Übrigens müssen auch die Betreiber von Telefonanlagen, die Musik als Pausenmelodie verwenden Gema Gebüren zahlen.
नमस्ते

Klaus

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jochen
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Re: Gartenbahn-Video

Beitrag von jochen »

Hallo Christian,

ich heiße zwar nicht Gerhard aber weil ich mal eine Zeitlang Musikveranstaltungen für einen Kulturverein organisiert habe, kann ich Dir trotzdem folgendes sagen. Wenn Du z. B. ein Lied von Heino singst und auf CD aufnimmst und diese CD anschließend veröffentlichst, wird GEMA fällig obwohl es dann auch nicht mehr das Original ist.

Wenn Du das so machst wie Du das oben beschrieben hast, ist das trotzdem eine Kopie und es wird GEMA fällig.
Wenn Du es genau wissen willst, kannst Du Dich auch direkt an die GEMA wenden. Die geben gerne und ausführlich Auskunft und nennen Dir auch gleich die Tarife.

Gruß
Jochen
jochen
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Re: Gartenbahn-Video

Beitrag von jochen »

Hallo,

Hoppla, jetzt waren meine Vorschreiber schneller.
Aber gut, damit Du siehst um welche Preisklasse es geht.
Wenn bei einer Veranstaltung mit, sagen wir mal, 500 Zuschauern ein Darsteller so 4 oder 5 urheberrechtlich geschützte Liedchen einbaut, dann hat das vor 5 Jahren schon etwa 800,00 DM GEMA Gebühren gekostet. Die erwartete Zuschauerzahl oder die erwartete Anzahl verkaufter Kopien ist vorher anzugeben. Werden es dann mehr, muß nachgezahlt werden.
Dabei spielt es keine Rolle ob die Stücke von den Beatles oder Heinz Meier sind, die Gebühr ist gleich.
Das heißt natürlich noch lange nicht, dass die Beatles und Heinz Meier den gleichen Anteil bekommen. Das wird dann nach einem Quotenschlüssel möglichst ungleichmäßig verteilt.

Gruß
Jochen
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bahnrolli
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Re: Gartenbahn-Video

Beitrag von bahnrolli »

Kleine Ergänzung zu meinem Posting vorhin:

Bei klassischen Sachen sieht das etwas freundlicher aus. Da bei uns in Deutschland das Urheberrecht auf max. 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers ausgeht, sind dann wenn überhaupt maximal Verwertungsgebühren für Aufführungsrechte fällig (zu beantragen bei der GEMA). Aber das ist bei weitem nicht so teuer wie eine Abmahnung....

sonnige Grüße aus Waldau

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Re: Gartenbahn-Video

Beitrag von ozoffi »

Hallo!

"Einfach" mal unter http://www.gema.de reinsehen ...
Ich habe >einfach< absichtlich unter "" gesetzt, weil es so einfach offenbar doch nicht ist. Obwohl es auf o.g. Webseite viele informatife PDF-Files gibt, ist die Sache mit einem privaten Video auf einer privaten Webseite offenbar noch nicht definiert.
Um ein Gespräch mit den GEMA-Leuten wird man wohl nicht herumkommen.

In Österreich ist dafür übrigens die AKM -> http://www.akm.co.at/ zuständig. Da hat man es offenbar gleich vorgezogen einen Ansprechpartner zu nennen, weil es so einfach wohl auch bei uns nicht ist...

Die Haftbarkeit bei einer Verlinkung kann man dort hoffentlich auch klären ...

Womit sich hier gleich eine Frage auftut:
GEMA ist offenbar für Deutschland zuständig - wo muss denn dann die Webseite liegen? Ist nun der Server (Provider) der die Seite Hostet Gerichtsstand, oder richtet sich das nach der Top-Level-Domain, oder nach dem Webseitenbetreiber (dessen Wohnsitzt)?

Im Übrigen noch was zur Diskussion:
Was, wenn ich ein Privatvideo aufnehme, bei dem im Hintergrund "GEMA-Pflichtige Musik" ertönt, weil ich z.b. ein Bahnhofsfest, o.ä. aufnehme.
Das Video wurde also nicht nachvertont, die "Musikuntermalung" ist quasi Live aufgenommen worden, wobei nicht einmal die Musikveranstaltung selbst das Thema ist, sondern z.b "nur" ein einfahrender Sonderzug (könnte auch auf einer Messe eine Gartenbahnanlage o.ä. sein), aber die Musikuntermalung so laut, dass man sie halt einfach deutlich hört.
Dieses Privatvideo wird nun (alle Recht des Videos liegen bei mir - oder?) auf meiner privaten HP GRATIS und FREI zum Ansehen (livestream) angeboten.
lg
Oliver
jochen
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Re: Gartenbahn-Video

Beitrag von jochen »

Hallo Oliver,

dies kann kein Rechtsberatungsforum sein. Das wäre nämlich auch schon wieder gesetzwidrig.
Deshalb bei solch speziellen Fragen, wie Du selber schon angedeutet hast, am besten gleich bei GEMA oder der entsprechenden Institution des Landes anfragen.
Da wird dich garantiert geholfen !

Viele Grüße
Jochen
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