Der Schienenwagen links ist genau an den Grenze des Zulässigen gebaut (entsprechend BOSM, Bau- und Betriebsordnung Schmalspur-Bahnen / DRG, galt auch in DR). Er steht auf R3. Wenn rechts ein gerades Gleis kommt (z.B. Übergangsgerade, anders als im Bild), so ergibt sich ein Puffermittenabstand von 19mm.