Betriebsvorschriften von Dampfkesseln

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Moderator: GNEUJR

viereka z-Stellung
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Betriebsvorschriften von Dampfkesseln

Beitrag von viereka z-Stellung »

Hallo Nick,
muß man für den Betrieb eines solchen "Riesenteils" irgendeinen Schein machen :?: :?: , oder kann man in unserem vorschriftsarmen Deutschland :!: :!: :!: :evil: :evil: den Kessel einfach nach Lust und Laune betreiben.
Falls die Frage zu heiß ist :D :D :D vergiß sie :!: :!:oder per PM

Hinweis am 30.9. ergänzt
Frage bezog sich auf den 5'' Dampftriebwagen vom Brett Selbstbau
Zuletzt geändert von viereka z-Stellung am Di 30. Sep 2003, 09:04, insgesamt 1-mal geändert.
cu
Hans-Jürgen :schaf:
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Nick
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Re: Dampftriebwagen in 5 Zoll

Beitrag von Nick »

Hallo,
erstmal zu Sebbels Frage:
Ich muss noch die Steuerung der zweiten Seite bauen. Werde dann ausführlich berichten. Vermutlich aber erst nächstes Wochenende.
Zu viereka:
Ich habe bei den Dampfbahnfreunden Sindelfingen gelernt wie man so eine Lok fährt. Das muss man aber nicht. Es gibt eine EU Norm zum Betrieb von Dampfkesseln.
Ganz kurz: Kessel unter 10l Kesselinhalt bedarfen einer einmaligen Druckprobe; größere Keseel glaube ich regelmäßig.
Der Betrieb ist aber relativ ungefährlich da im Fall eines Kesselschadens dieser an den Rauchrohren auftritt und somit der Dampf das Feuer ausbläst.
Speziell dieser Kessel hat auch nur ca. 2l Wasserinhalt und zwar einen hohen Druck aber kein besonders großes Dampfvolumen.

Ihr werdet von mir hören.

Nick
Sebbel
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Re: Dampftriebwagen in 5 Zoll

Beitrag von Sebbel »

Tach,

für alle, die sich für die Sache mit der Kesselabnahme interessieren: Dampfkessel sind zunächst grundsätzlich Druckbehälter, und daher auch wie solche zu behandeln. Bis zu einem gewissen Volumen ist eine einmalige Abnahme nötig ( sind es tatsächlich derzeit 10l?), und zwar geschieht dies durch den TÜV, oder einen anderen Sachverständigen im Herstellerwerk.
Bei Druckgefäßen mit größerem Volumen kommt es auf die Beschaffenheit, und den Einsatz an. Normalerweise wird so eine Wiederkehrende Druckprobe dann alle 2-3 Jahre fällig, wobei durchaus üblich ist, die genaue Inspektion nach erfolgreich bestandenem Zwischentest auf vierjahresintervalle auszudehnen, insbesondere bei Behältern, die einer Innenuntersuchung bedürfen (alle Dampfkessel). Das gesagte gilt für Kompressorenkessel, Tanks, Dampfkessel,...., nicht aber für Gasflaschen jeglicher Art. Hierfür gelten nunmal gesonderte Regelungen.
Ich hoffe, ich habe euch jetzt damit nicht gelangweilt, aber es ist denke ich schon auch mal Interessant diese Vorschriften zu kennen, auch um zu wissen, was man selber basteln kann, und ab wo es kritisch wird. Ich meine so: Wenn es funktioniert kümmert sich niemand darum, tritt aber irgend ein Schadensfall ein, gehört man der Katze, wenn man zum Beispiel nicht abgenommene Kessel durch die Landschaft fährt.....

Gruß
Sebbel
Eine Dampflok ist das schönste Ding dieser Welt, zumindest meistens.
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Flachschieber
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Re: Dampftriebwagen in 5 Zoll

Beitrag von Flachschieber »

Hallole Kesselbauer

fürs Thema Kessel könnte man schon wieder ein neues Disskusionsthema aufmachen .
Bei meinen Kleinkesseln IIm reicht so denke ich die Druckprüfung mit Wasser oder Druckluft und doppleten Betriebsdruck aus um die Sache abzusichern.
Außerdem verbaue ich Kupferrohr mit 2mm Wandung und 2-3mm Enddeckel.Das liegt über den Maßen der Kessel von Serienmaschinen.Das behalte ich bei. Rein rechnerisch kann man klar auf die Hälfte reduzieren und hat immer noch gute Sicherheiten.Ich habe keine Lust irgentwann mal ein Desaster zu erleben und für Folgen aufzukommen oder deshalb im Gefängnis zu landen.

Dies ist auch der Hauptgrund für mein zögerlches Einsteigen in die 5" Riege.
Fahrwerk und Aufbauten sind kein Thema aber beim Kessel trau ich mich immer noch nicht richtig ran weil da locker über 5 Liter Kesselvolumen zusammenkommen.
Ich habe klar sämtliche Wittmann Pläne von Kesseln.Aber wenn ich einen solchen Kessel nachbau und zum TÜV gehe wissen die doch überhaupt nicht was die da Prüfen sollen weil die sich selber nicht auskennen.(Erfahrung von nem Bekannten).Außerdem muß man soweit ich das verstanden habe nach der neuen Richtlinie bei Kesseln geprüftes Material verbauen das einen Stempel trägt (wie im Orginal).Ich werde mich also erst an so was trauen wenn mir mal ein Spezialist richtig erklärt wie ich was zu machen habe damit mein Kessel sicher ist und abgenommen wird.
Wenn amn auf Trefen geht verzählt ja jeder was anderes.Von TÜV bis "ha da schweißt man richtig und dann hebts".

Also es mangelt nicht an der Fähigkeit einen solchen Kessel selbst zu fertigen.

@Sebbel :
Vielleicht bist Du ja vom Fach und kannst das mir mal verklickern.
Die neue EU Regelung scheint auch noch keiner richtig zu verstehen.
Das mit den 10 Litern war früher gültig.Obs noh so ist ????

Grüße

Marco
viereka z-Stellung
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Re: Dampftriebwagen in 5 Zoll

Beitrag von viereka z-Stellung »

Hallo
Entschuldigung,
Ich hätte es wissen müssen. Es kann nicht einfach sein und zwischen den Zeilen von Marco lese ich auch Einiges heraus. Aber vielleicht sollte das dann doch in einem anderen Thread beschwätzt werden :D :D
cu
Hans-Jürgen :schaf:
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Maschinist
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Re: Dampftriebwagen in 5 Zoll

Beitrag von Maschinist »

mahlzeit!

als heizer beim vorbild möchte ich gerne mal einige hinweise zum thema kessel geben.
was den die dampfkesselbestimmungen im modellsektor angeht, so hat sich die "gartenbahn" mal in der einer der letzten ausgaben ausführlich beschäfftigt, ich hab sie aber grad nicht zur hand und will mich da auch nicht festlegen, was details betrifft. soweit sei bemerkt, es sind wohl 4 druckbehältergruppen (I-IV) die sich hinsichtlich der produktes aus druck und volumen unterscheiden, wie gesagt, die einzelnen zahlen hab ich jetz nicht im kopf. je nach gruppen zugehörigkeit, werden die kessel hinsichlich betriebsgenehmigung und abnahme unterschiedlich behandelt, wie schon hier erwähnt von der der einmaligen abnahme bishin zu festgelegten fristen.
kessel der gruppe IV, darunter fallen mit sicherheit jene vom vorbild, werden mit 3+1 jahren gefristet, daß heißt, aller drei jahre eine innere untersuchung durch einen kesselsachverständigen, bei entsprechend gutem zustand kann die frist um ein jahr verlängert werden. spätestens dann ist eine zwischen, bzw. hauptuntersuchung fällig, die den weiterbetrieb aber mit einigen arbeiten verbunden sind.
im gespräch war im übrigen auch einmal die zulassung als kesselbediener für modellkessel mit einem lehrgang als anheizkesselwärter zu verbinden, wie es bei der größen eisenbahn auch gefordert wird. in wie weit das umgesetz worden ist, weiß ich nicht, fakt ist aber, das zur kesselbedienung auch im modell etwas mehr dazugehört als kohle schippen und bissl speisen! letzten endes hat die befähigung als kesselwärter auch einen versicherungsrechtlichen hintergrund, denn es wird ja erst immer dann richtig interessant, wenn etwas passiert.
kurze zwischenfrage: wer sagt, das ein kesselschaden immer im bereich der rauchrohre auftritt?
:?:
:!: das ist ein schönes stichwort: kesselschäden, aus meiner praxis kenne ich mittlerweile einiges, rohrläufer, geplatzte wasserstandsgläser u.a. mag sein das so ein kessel im modell nicht ganz so gefährlich erscheinen mag, doch ein durch ein geplatztes wasserstandsglas verbrühtes gesicht interessiert der maßstab vermutlich weniger.... :shock: :shock: :shock:

letztendlich kann ich für betrieb und unterhaltung der dampfkessel nur die vorschriften der deutschen reichsbahn (DV938) wärmstens empfehlen, nach denen die großen bahner ja auch arbeiten, hin und wieder is sowas ja auch bei ebay zu haben, über ne kopie läßt sich natürlich auch reden :lol:

es würde mich freuen, wenn diese diskussion weitergeführt werden würde, denn es scheinen mir zum teil recht abenteurliche vorstellungen über das thema herumzugeistern. es geht mir dabei auch nicht im geringsten, jemanden schlecht zu machen, sondern um auf wirkliche gefahren hinzuweisen.

vlg sven

P.S. studenten der TU dresden haben mal ausgerechnet,das im moment des zerknalls eines reko-kessels der BR 52.80 eine 9,3 mio PS freiwerden... :shock:
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Bommel
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Re: Dampftriebwagen in 5 Zoll

Beitrag von Bommel »

Hallo,

ich habe zwar (noch) kein bissel Plan von Livesteam, bin aber zufällig gerade drüber gestolpert:

In der Zeitschrift GARTENBAHNEN soll in der aktuellen Ausgabe (2/2003) ausführlich über den aktuellen Stand der Dampfkesselbestimmungen in Deutschland ab 1.1.2003 informiert werden.
Für Buntbahner, die sich mit personenbefördernden Gartenbahnen beschäftigen, ist diese Zeitschrift vielleicht ein Abo wert... :roll: :?:

Schöne Grüße von der BBildmmelbahn

Steffen
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Flachschieber
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Re: Dampftriebwagen in 5 Zoll

Beitrag von Flachschieber »

Hallo Maschinist
P.S. studenten der TU dresden haben mal ausgerechnet,das im moment des zerknalls eines reko-kessels der BR 52.80 eine 9,3 mio PS
Dieser Wert wird Stimmen denn wenn man mal Kesselzerknallbilder vom Orginal anschaut dann wirds einem anders.Selbst Im RAW Meiningen ist einer vor etlichen Jahren zerplatzt.Der Flog glatt durchs Hallendach und landete im Krankenhaushof in Meiningen.Etliche Tode gabs auch zu beklagen.

Und auch im Hobby sollte man über die Vorschriften sehr danknar sein.
Also ich bin jetzt gerade dabei mal die EU Verortnung durchzuschauen.
Die Gartenbahnen Ausgabe hat mein Onkel und ich werde die mir auch mal zu gemüte führen.

Die Sache mit Druck und Volumenprodukt habe ich schon gehört.Das erscheint auch in der EU Verortnung.

Nun kommt langsam Licht ins dunkel.

Grüße

Marco
Sebbel
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Re: Dampftriebwagen in 5 Zoll

Beitrag von Sebbel »

Moin,

Erstens, vierecka hat recht, es ist ein hoch spannendes Thema, passt aber leider kaum zum Ursprung dieser Diskussion. Überlegt euch also bitte, ob man den Threat nicht teilen sollte, und ab dem ersten Beitrag zum jetzt aktuellen Thema eine neue Bezeichnung finden sollte.....
So, zu Flachschiebers Beitrag: Natürlich ist doppelte Vorsicht gut, aber ich denke, ein Problem ist bei den Modellen auch das daraus resultierende Mehrgewicht, insofern rate ich zu soviel wie nötig, so wenig wie möglich. Hauptsache ist, daß das Material auch wirklich zum Kesselbau geeignet, und am besten auch getestet ist(= Erste Vorraussetzung für die erfolgreiche offizielle Abnahme...). Desweiteren ist gutes Sachverständnis nötig, sodaß man der Prüfbehörde gegenüber auch sauber darlegen kann, was man von ihr will, und außerdem sehen die dann, daß man weis, was man tut. Auch ist für die Abnahme von privaten Erzeugnissen wichtig, daß man die nötigen Befähigungsnachweise erbringen kann, denn Druckschweißen ohne Nachweis...... Du schreibst, du hättest schon gehört, es wäre schwierig, überhaupt beim TÜV jemanden zu finden, der sich mit der Sache auskennt: Das ist leider richtig, da es in Süddeutschland nur noch 3 echte Kesselinspektoren gibt, die sich mit Lokomotivkesseln befassen. Und das machen die auch mehr oder weniger freiwillig... Die besten Chancen hast du echt, wenn du das über Kontakte machen kannst, also entweder hast du das Glück und kennst so jemanden, oder du hast eine Person an der Hand, die wiederum mit so einem Inspektor zu tun hat...
Ansonsten bitte ich dich, daß du mir eine private Nachricht sendest, wenn du weiteres Interesse hast, dann kann man das mal in engerem Rahmen detailierter bequatschen... ( ein bisserl hab ich nämlich schon Ahnung von der Sache)

@Maschinist: Aus gegebenem Anlaß hätte ich Interesse daran, zu erfahren, wo du den Heizer bist. Schließlich sind wir ja dann Kollegen, oder eben beinahe... Ich bin nämlich auch Heizerstift, bei den UEF auf den Schnellzugloks...
Aber noch was anderes: Du hast recht mit den Klassen, ebenso wie mit den Fristen bei Klasse 4. ABER: Früher war eine Kesselfrist grundsätzlich auf vier Jahre festgesetzt, dann wurde die Untersuchung fällig. Aus gegebenem Anlaß wurde das auf 3+1 geändert. Ein Grund: Die schlechte/unprofessionelle Arbeit mancher Museumsbahnen! Da ist eben bekannt geworden, daß schon nach zwei Betriebsjahren dieses und jenes Prüfrelevante kaputt war, oder unsachgemäß verändert wurde. Da sagte sich die Aufsicht: Halt, offensichtlich können die nicht mehr so arbeiten, oder das Material ist so alt, daß vier Jahre nicht mehr bedenkenlos möglich sind. Konsequenz: Grundsätzliches verkürzen der Frist um ein Jahr, wenn der Kessel gut ist, können wir aber sagen, daß das vierte Jahr möglich ist, oder aber auch nicht.!
So, das zur Sachlage. Jetzt zur Praxis noch was: Wenn man gute Kessel hat, so wie wir, und diese andauernd Unterhält werden zu den Untersuchungsterminen gar nicht so viele Arbeiten auszuführen sein. Konsequenz: geringe Kosten und geringer Aufwand an den Fristterminen. Zwischen einer Verlängerungsprüfung und einer Abnahme besteht vom Prüfvorgang selber kaum ein schwerwiegender Unterschied. Deshalb lehnen wir grundsätzlich das 3+1 System ab! Wenn bei uns der Kesselinspektor kommt wird jeweils im drei-Jahres-Thurnus eine Abnahme gemacht. Das hat sich sehr gut bewährt....

Gruß
Sebbel
Eine Dampflok ist das schönste Ding dieser Welt, zumindest meistens.
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Flachschieber
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Re: Dampftriebwagen in 5 Zoll

Beitrag von Flachschieber »

Hallole Buntkessler


Zitat:
Natürlich ist doppelte Vorsicht gut, aber ich denke, ein Problem ist bei den Modellen auch das daraus resultierende Mehrgewicht, insofern rate ich zu soviel wie nötig, so wenig wie möglich. Hauptsache ist, daß das Material auch wirklich zum Kesselbau geeignet, und am besten auch getestet ist(= Erste Vorraussetzung für die erfolgreiche offizielle Abnahme...).


Ich bin froh wenn meine Lok mehr Gewicht hat denn sonst schleudert sie nur.
Zwecks Baumaterial:Bei meinen Kesseln in IIm verwende ich nur Kupferblech und Kupferrohre.Und dies ist eindeutig zugelassen.Die Zulässigen Drücke kann man einer Herstellertabelle entnehmen.

Grüße

Marco
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