Datenschutz ab 25.05.2018

Dies und das und allerlei

Moderator: Schrauber

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Helmut Schmidt
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Re: Datenschutz ab 25.05.2018

Beitrag von Helmut Schmidt »

Vielen Dank für die Unterstützung, habe heute erst einmal meine Homepage mit entsprechender Datenschutzerklärung versehen.
Helmut Schmidt
Major Tom
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Re: Datenschutz ab 25.05.2018

Beitrag von Major Tom »

So wie ich es verstanden habe unterliegen Fotos, welche digital erzeugt wurden und vor dem Stichtag eingestellt wurden nicht der neuen verschärften Form . Auch wenn Frau M. merkt das das Aussitzen nur Probleme schaft, werde ich nur Fotos Posten , welche keine Menschen zeigen oder ich werde auf alte Beispielbilder zurückgreifen.
Analoge Fotos,die keine gps-Daten und Zeitangaben beinhalten lassen ja auch keine Rückschlüsse zu.

Wohlan , viel Spaß beim basteln,
nette Grüße
Dieter
Völlig losgelöst ...
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holgig
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Re: Datenschutz ab 25.05.2018

Beitrag von holgig »

Hallo zusammen,

interessant, dass anscheinend in Deutschland erst immer kurz vor Ultimo reagiert wird.

Die Verordnung ist schon seit zwei Jahren in Kraft. Jetzt endet lediglich die Übergangszeit.
Auch vor 2016 durfte nicht einfach jedes Bild überall verarbeitet, veröffentlicht oder zu Geld gemacht werden. Man unterschied in Personen, die Inhalt des Bildes sind und jene, die nur zufällig und nicht im Rampenlicht stehend mit aufgenommen wurden.
Auch Eltern mussten gefragt werden, wenn deren Kinder abgelichtet wurden.

Das Recht auf das eigene Bild gibt es übrigens schon seit fast 120 Jahre. Also durfte bisher auch nicht jedes Bild von Personen einfach so veröffentlicht werden.

Mit der neuen Verordnung, die aber auch schon 2 Jahre alt ist, werden dem einzelnen Menschen mehr Rechte bei der Korrektur und Löschung der eigenen Daten eingeräumt. Das ist das eigentliche Problem für den Datensammler, aber der Vorteil des Datengebenden.
Auch vor Jahren mussten schon Kunden von Unternehmen und Vereinen etc. gefragt werden, ob deren Daten gespeichert und weitergegeben werden dürfen.
Und davor musste ebenfalls sorgfältig mit Daten umgegangen werden. Es hat sich nur kaum jemand darum gekümmert. Und die sozialen Netzwerke mit sofortigem Hochladen von Bildern haben die Grenzen weiter eingerissen.

Das ist nun denen, die sich bisher weniger um diese Dinge gekümmert haben, nie so recht bewusst geworden, bzw. erst jetzt, wo die Uhr am ticken ist.

Viele Grüße
Holger
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Helmut Schmidt
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Re: Datenschutz ab 25.05.2018

Beitrag von Helmut Schmidt »

Hallo Holger,

hier geht und ging es nicht um die rechte am Bild, sondern um die Gestaltung von Webseiten.
Da fehlt selbst bei gewerblichen Webseiten, meist noch die konsequente Umsetzung.
Auf meiner Webseite zum Glück nicht mehr.
Helmut Schmidt
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holgig
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Re: Datenschutz ab 25.05.2018

Beitrag von holgig »

Helmut Schmidt hat geschrieben:Hallo Holger,

hier geht und ging es nicht um die rechte am Bild, sondern um die Gestaltung von Webseiten.
Da fehlt selbst bei gewerblichen Webseiten, meist noch die konsequente Umsetzung.
Auf meiner Webseite zum Glück nicht mehr.
Hallo Helmut,

wenn ich es richtig gelesen habe, beziehen sich alle hier gemachten Äußerungen auf die Veröffentlichung von Bildern auf denen (auch) Personen wiedererkennbar zu sehen sind.

Die dabei offensichtlichen Probleme kommen nicht erst ab dem 25.5.2018 von den Daten, wann und wo ein Bild angefertigt wurde, oder ob es digital oder analog vorliegt.
Grundlegend greift nämlich die Frage, ob und wie die abgebildeten Personen zu erkennen sind, ob sie im Mittelpunkt der Aufnahme stehen oder nur zufällig im Hintergrund und ob sie ihre Einwilligung gegeben haben zur Veröffentlichung oder Weitergabe des Bildes. Die Verbreitung des Bildes kann übrigens schon seit langem vom Fotografierten abgelehnt werden. Nur das war den meisten bisher wohl nicht bewusst oder wurde verdrängt.

Diese grundsätzliche Frage ist relevant unabhängig davon, ob das Bild ursprünglich digital oder analog angefertigt wurde, denn es geht bei diesem Aspekt nur darum, ob es verbreitet wird und ob der Fotografierte mit der Veröffentlichung einverstanden ist.

Dem liegt das sogenannten KUG und das darin enthaltene Recht auf das eigene Bild zugrunde. Und dieses Gesetz ist eben schon aus dem Anfang des letzten Jahrhunderts.

Veröffentlichung meint außerdem dabei nicht nur das Hochladen ins Internet oder das Abdrucken in Printmedien, sonder auch schon das Ausstellen von Fotos in einem Schaufenster eines Fotogeschäfts oder im Schaukastens eines Vereins.

Dieser gilt aber nicht erst mit dem 25.5. sondern schon seit vielen Jahren, nur haben sich außer Berufsfotografen nur wenige darum gekümmert.

Viele Grüße
Holger

Als Nachtrag ein Link einer Rechtsanwaltskanzlei, die sich u.a. auch auf Medien - und Internetrecht spezialisiert hat, die das ganze für den Themenbereich Fotografie und auf den 25.5. abzielend aufbereitet hat und aktuell hält:
https://www.wbs-law.de/datenschutzrecht ... ate-77116/
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