Datenschutz ab 25.05.2018

Dies und das und allerlei

Moderator: Schrauber

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Helmut Schmidt
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Datenschutz ab 25.05.2018

Beitrag von Helmut Schmidt »

Wie sieht es eigentlich mit dem Datenschutz ab dem 25.05.2018 hier aus.

Wenn ich das richtig sehe, dürfen z.B. Personen nicht mehr auf Bildern zu erkennen sein, es sein dann man stellt ein Selfi ein.

Bin gerade am überlegen ob ich alle meine hier eingestellten Bilder daraufhin durchsehen und gegebenenfalls betroffene Bilder löschen muss.
Helmut Schmidt
der koni
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Re: Datenschutz ab 25.05.2018

Beitrag von der koni »

Tschja Helmut!

Da kommt etwas auf die Foren zu, was noch nicht abzusehen ist.
Du schreibst:
Wenn ich das richtig sehe, dürfen z.B. Personen nicht mehr auf Bildern zu erkennen sein, es sein dann man stellt ein Selfi ein.

Bin gerade am überlegen ob ich alle meine hier eingestellten Bilder daraufhin durchsehen und gegebenenfalls betroffene Bilder löschen muss.


Und was ist z.B. mit Kfz - Nummerschildern (die man dann mit der Lupe noch lesen kann) die z.B. bei Veranstaltungen mit aufs eingestellte Foto gekommen sind?

Man bräuchte sich weniger Sorgen machen, wenn Abmahnfirmen für die erste Abmahnung nur z.B. 20,- E verlangen dürften.
Dann wäre zumindestens das Geschäftsmodell schon mal kaputt.

Gruß
Manfred
dampfspieler
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Re: Datenschutz ab 25.05.2018

Beitrag von dampfspieler »

Moin Helmut,

ich nehme Deine Frage mal als Anlaß, die folgende Antwort des BMI auf die entsprechende Anfrage eines Forenadmins zu posten.

Zitat Anfang
-----------------
Das Fotografieren wird ab dem 25.05.2018 NICHT verboten, wir dürfen weiterhin ungestört Bilder machen - das Bundesinnenministerium schrieb folgendes:

"Sehr geehrter Herr X....,

vielen Dank für Ihre Anfragen vom 30. April und 03. Mai 2018.

Eine Verbreitung dieser Antwort ist wünschenswert, sofern die Antwort vollständig wiedergeben und nicht einzelne Passagen aus dem Zusammenhang gerissen werden.

Gerne nehme ich vertiefend zu Ihren Fragen Stellung. Um Wiederholungen zu vermeiden, möchte ich jedoch eingangs erneut betonen, dass sich aus der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und den diese ergänzenden nationalen Gesetzen keine wesentlichen Änderungen der Rechtslage bei der Anfertigung und Verbreitung von Fotografien ergeben.

Das Anfertigen von Fotografien wird sich auch zukünftig auf eine - wie bislang schon - jederzeit widerrufbare Einwilligung oder alternative Erlaubnistatbestände wie die Ausübung berechtigter Interessen (Art. 6 Abs. 1 lit. f) DS-GVO) stützen können. Diese Erlaubnistatbestände (nach geltender Rechtslage Art. 7 der geltenden EU-Datenschutz-Richtlinie 95/46/EG i.V.m. den nationalen Umsetzungsgesetzen) decken seit vielen Jahren datenschutzrechtlich die Tätigkeit von Fotografen ab und werden in Art. 6 DS-GVO fortgeführt. Die Annahme, dass die DS-GVO dem Anfertigen von Fotografien entgegen stehe, ist daher unzutreffend.

Für die Veröffentlichung von Fotografien bleibt das Kunsturhebergesetz auch unter der ab dem 25. Mai 2018 anwendbaren Datenschutz-Grundverordnung erhalten. Es sind, wie ich bereits in meiner Antwort ausgeführt habe, keine Änderungen oder gar eine Aufhebung mit Blick auf die Datenschutz-Grundverordnung vorgesehen.

Die Ansicht, das Kunsturhebergesetz werde durch die DS-GVO ab dem 25. Mai 2018 verdrängt, ist falsch. Das Kunsturhebergesetz stützt sich auf Artikel 85 Abs. 1 DS-GVO, der den Mitgliedstaaten nationale Gestaltungsspielräume bei dem Ausgleich zwischen Datenschutz und der Meinungs- und Informationsfreiheit eröffnet. Das Kunsturhebergesetz steht daher nicht im Widerspruch zur DS-GVO, sondern fügt sich als Teil der deutschen Anpassungsgesetzgebung in das System der DS-GVO ein. Eine gesetzliche Regelung zur Fortgeltung des Kunsturhebergesetzes ist nicht erforderlich. Ebenso führen die Ansätze anderer Mitgliedstaaten, die sich in allgemeiner Form zum Verhältnis von Datenschutz und Meinungs- und Informationsfreiheit verhalten, in der praktischen Umsetzung nicht weiter und führen nicht zu mehr Rechtssicherheit.

Die grundrechtlich geschützte Meinungs- und Informationsfreiheit fließt zudem unmittelbar in die Auslegung und Anwendung der DS-GVO ein, insbesondere stellen sie berechtigte Interessen der verantwortlichen Stellen nach Art. 6 Abs. 1 lit. f) DS-GVO dar. Die DS-GVO betont, dass der Schutz personenbezogener Daten kein uneingeschränktes Recht ist , sondern im Hinblick auf seine gesellschaftliche Funktion und unter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsprinzips gegen andere Grundrechte abgewogen werden (Erwägungsgrund 4). Zu den von der DS-GVO in diesem Zusammenhang genannten Grundrechten zählt ausdrücklich auch die Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit.

Ich würde mich freuen, wenn die vorstehenden Ausführungen dazu beitragen, Ihnen Ihre Befürchtungen zu nehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Regina Krahforst

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

- Bürgerservice -

E-Mail: Buergerservice@bmi.bund.de

www.bmi.bund.de

www.115.de

------------------
Zitat Ende

Unabhängig von der DSGVO musstest Du "die Leut", die Du ablichtest, doch bisher auch fragen, ob sie das denn möchten, insofern ... .

Grüße Dietrich
Feinblechner können machen aus feinen Blechen feine Sachen.
Gelöscht
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Re: Datenschutz ab 25.05.2018

Beitrag von Gelöscht »

Unabhängig von der DSGVO musstest Du "die Leut", die Du ablichtest, doch bisher auch fragen, ob sie das denn möchten, insofern ...
Ja klar. Wenn ich einen vorbeifahrenden Zug fotografiere und der Lokführer schaut aus dem Fenster, dann stoppe ich den Zug und frage...
Und wenn die Tagesschau einen Filmbeitrag bringt und zeigt eine Straßenszene mit vielen Bewohnern, die durch die Gegend schlendern, dann hat sie vor der Veröffentlichung auch alle Leute gefragt...
Morgen wollen wir zum Pollo. Ich habe schon den Rücksack voll mit vorbereiteten Einverständniserklärungen, falls auf dem Bild jemand zu sehen ist, oder mir in letzter Minuten ins Bild läuft. Wir fahren mit 6 Leuten und wollen uns heute absprechen, wer fotografiert. Die anderen 5 verteilen dann die Einverständniserklärungen.
cu
Hans-Jürgen
Oh lieber Gott, komm doch mal runter und schau Dir das Elend an....

PS
Im Eisenbahnkurier steht eine Kolumne. Dort wird der Fakt so erklärt, dass eine Ablichtung von Gesichtern mittels digitaler Fotografie unter Datensammlung fällt. Also wäre das bei analoger Fotografie nicht der Fall.
Und ob diese obige Info eines Beamtenbürokraten stimmt würde ich nicht so fest annehmen..... Ob die den eventuell doch entstehenden Ärger mit Abmahnfirmen übernehmen wage ich zu bezweifeln.
Zuletzt geändert von Gelöscht am Fr 11. Mai 2018, 13:35, insgesamt 2-mal geändert.
Gelöscht
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Re: Datenschutz ab 25.05.2018

Beitrag von Gelöscht »

Bitte Löschen, beim Editieren des vorherigen Beitrages wieder mal Mist gemacht....
Gelöscht
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Re: Datenschutz ab 25.05.2018

Beitrag von Gelöscht »

Hallo,
hier wäre noch eine schöne Videoerklärung dazu.
https://www.youtube.com/watch?v=JnHytmg_DNo

cu
Hans-Jürgen
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Helmut Schmidt
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Re: Datenschutz ab 25.05.2018

Beitrag von Helmut Schmidt »

Ich danke euch das Einzige was ich verstanden habe ist, dass unsere Regierung in den letzten 2 Jahren versäumt hat, Rechtssicherheit für die Zukunft zu schaffen.

Sicher bin ich mir immer noch nicht, was mit all den Bildern ist, die wir hier in der Fotogalerie gespeichert haben, auf denen Personen zu erkennen sind.
Helmut Schmidt
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Re: Datenschutz ab 25.05.2018

Beitrag von Gelöscht »

Hallo Helmut,
Sicher bin ich mir immer noch nicht, was mit all den Bildern ist, die wir hier in der Fotogalerie gespeichert haben, auf denen Personen zu erkennen sind
Da diese Fotos zu Zeiten, in denen andere Gesetzmäßigkeiten galten eingestellt wurden, dürften diese davon nicht betroffen sein.
Bestimmte "Vergehen" auf dem Bereich des ostdeutschen Gebietes konnten ja auch nicht verfolgt und geahndet werden, da die BRD-Gesetze für diesen Landesbereich erst nach bestimmten Zeitpunkten um 1990 galten und somit ist einigen Typen nix passiert.
Genau so müsste es doch auch sein, allerdings kann man in diesem Recht(s)Staat wohl nicht ganz sicher sein.
cu
Hans-Jürgen
Zuletzt geändert von Gelöscht am Fr 11. Mai 2018, 22:38, insgesamt 1-mal geändert.
T 20
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Re: Datenschutz ab 25.05.2018

Beitrag von T 20 »

Hallo,

da ich mal wegen Urheberrechten am Bild eingelernt wurde, wenn auch sehr lange her :
man muß jetzt nicht die Hasen scheu machen. Alte Bilder unterliegen dem Ganzen
nicht. Es wäre Absurd, auf ein Bild einzuklagen, auf dem ich 1998 zu sehen bin.
Es geht hier um die neuen Einstellungen von Bildern.Hier ist ein rechtsfreier
Raum geschaffen worden, den es zu kären gilt.Ich stimme allerdings mit ein :
völlig dilettantisch vom Staat bisher behandelt.
Gruß
Tobias
Z gestellt
Gelöscht
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Re: Datenschutz ab 25.05.2018

Beitrag von Gelöscht »

Hallo Tobias,
aber:
Die Bürokraten haben es gemerkt...!!!!!!
https://www.berliner-zeitung.de/politik ... n-30148928
Wahnsinn !!!

cu
hans-Jürgen
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